Teilnahmebedingungen inklusive Datenschutz Hackathon #uppercode2019

Die Teilnahme am Hackathon #uppercode2019 richtet sich nach folgenden Bedingungen, die mit der Anmeldung akzeptiert werden:

  1. Die Oberösterreich Tourismus GmbH, Freistädter Straße 119, 4041 Linz, ist Veranstalter des Hackathons #uppercode2019.
  2. Ziel des #uppercode2019 ist es, innovative, zukunftsweisende Ideen vor Ort zu entwickeln und die besten digitalen Ideen, die während des Events entwickelt werden, zu finden und auszuzeichnen.
  3. Der Hackathon findet vom Freitag 18. Oktober 2019 um 12 Uhr bis Samstag, 19. Oktober 2019 um ca. 21:00 Uhr im Gebäude der Oberösterreich Tourismus GmbH, Freistädter Straße 119, 4041 Linz, statt.
  4. Der Veranstalter ist berechtigt, den Veranstaltungsort oder die Zeit aus wichtigem Grund zu ändern. Die Veranstaltung findet ab 25 Teilnehmer statt. Ein Ersatz für entstandene Aufwendungen kann nicht geleistet werden. Sollte die Durchführung des Hackathons nach Ermessen des Veranstalters gefährdet sein, so ist es dem Veranstalter jederzeit vorbehalten, den Hackathon a) zu unterbrechen und nach bestimmter Zeit wieder aufzunehmen, b) andere Maßnahmen zu ergreifen, die in der Situation angemessen erscheinen oder c) den Hackathon zu beenden ohne Preis zu verteilen.
  5. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Englischsprachige Beiträge sind, in Abstimmung mit dem Veranstalter, ebenfalls möglich.
  6. Für den Hackathon schließen sich die TeilnehmerInnen in Teams zusammen und arbeiten in diesen Teams gemeinsam an der Aufgabenstellung.
  7. Eine kostenfreie Verpflegung aller TeilnehmerInnen am Veranstaltungsort ist an den zwei Veranstaltungstagen durch den Veranstalter sichergestellt.
  8. Durch Registrierung oder Anmeldung oder Teilnahme am #uppercode2019 stimmt der Teilnehmer den hier genannten Regeln und den Entscheidungen des Veranstalters bedingungslos zu.
  9. Der Veranstalter behält sich jederzeit das Recht vor, Teilnehmer oder Teams zu disqualifizieren, die gegen die offiziellen Teilnahmebedingungen verstoßen, betrügen, den Ablauf des Hackathons stören oder sich unangemessen verhalten.

Teilnahmeberechtigung

  1. Der Hackathon ist grundsätzlich offen für alle volljährigen Software-EntwicklerInnen und richtet sich an Studierende, BerufseinsteigerInnen und Berufserfahrene aus der Startup-Szene mit hohem Interesse und bestehenden Erfahrungen in der Gestaltung und Entwicklung von digitalen Anwendungen und Prozessen.
  2. TeilnehmerInnen müssen am Tag der Veranstaltung mind. 18 Jahre alt sein. Der Veranstalter behält sich eine Überprüfung der Volljährigkeit (z.B. mittels Vorlage eines gültigen Reisepasses oder Führerscheins) im Rahmen der Registrierung vor.
  3. MitarbeiterInnen der Oberösterreich Tourismus GmbH, TTG Tourismus Technologie GmbH, Österreich Werbung sowie der Sponsoringpartner des Hackathons dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen.
  4. Alle TeilnehmerInnen sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre Teilnahme am Hackathon nicht gegen bestehende Regelungen ihrer Arbeitgeber, Bildungsträger o.ä. verstößt.
  5. Die TeilnehmerInnen melden sich über das auf der Webseite www.uppercode.at angegebene Anmeldeformular zur Veranstaltung an. Der #uppercode2019 hat eine Kapazitätsobergrenze von 70 TeilnehmerInnen. Der Veranstalter behält sich deshalb zu jeder Zeit vor, die Registrierung auch früher zu schließen.
  6. Ein Anspruch auf eine Teilnahme am #uppercode2019 besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

Check-In, Team-Findung und Arbeitsmittel

  1. Jeder Teilnehmer muss sich vorab online und am ersten Tag (18. Oktober 2019) der Veranstaltung persönlich zwischen 12:00 und 13:00 Uhr vor Ort anmelden, sonst ist eine Teilnahme am #uppercode2019 ausgeschlossen.
  2. Am Freitag, 18. Oktober 2019, 12:00 Uhr startet der Hackathon. Im Rahmen der Einführung werden dann weitere Informationen und Ansprechpartner zum Event vorgestellt.
  3. Teams können aus mindestens drei und maximal sechs Personen zu einer entstehenden/bestehenden Idee gebildet werden. TeilnehmerInnen dürfen nicht parallel mehreren Teams angehören.
  4. Die IT-Ausstattung des #uppercode2019 steht unter dem Motto bring your own device. Das heißt, dass die Teilnehmer ihre eigene Hard- und Software mitbringen, typischerweise Notebooks mit bereits installierter Software.
  5. Es darf sowohl kommerzielle als auch frei verfügbare Software verwendet werden. Beim Einsatz kommerzieller Software sind die TeilnehmerInnen verpflichtet, über die entsprechenden Lizenzen zu diesem Zweck zu verfügen.
  6. Der Veranstalter bietet den TeilnehmerInnen mit Hilfe verschiedener API-Partner und einem kostenfreien Internetzugang den für die Entwicklung notwendigen Rahmen.
  7. Am Freitag wird allen TeilnehmerInnen die vorhandene und verfügbare Technologie vorgestellt. Ein Anspruch auf die Verfügbarkeit eines bestimmten Partners oder Sponsors gegenüber dem Veranstalter besteht nicht, dies gilt auch wenn dieser auf der Internetseite des Events bereits als Partner benannt wurde.

Ideen, Beiträge und Pitch

  1. Die Teams finden ihre Ideen und definieren ihren Beitrag selbst. Ideen können bereits im Rahmen der Anmeldung eingereicht werden, sind aber für eine Anmeldung nicht zwingend erforderlich. Am Freitag bietet der Veranstalter allen registrierten TeilnehmerInnen die Gelegenheit, sich mit den Ideen anderer TeilnehmerInnen und den zu bearbeitenden Challenges vertraut zu machen.
  2. Die Teams haben von Freitag 15:00 Uhr bis Samstag 15:00 Uhr Zeit, ihre Idee zu entwickeln, umzusetzen und zu coden.
  3. Am Samstag erhalten die Teams ab ca. 16:00 Uhr jeweils einige Minuten Zeit für eine öffentliche Pitch-Präsentation ihrer Ergebnisse vor dem versammelten Publikum (andere TeilnehmerInnen, Jury und weitere Sponsoring Partner). Die genaue Dauer des Pitches ist abhängig von der Anzahl der Teams und wird am ersten Eventtag bekanntgegeben. Im Anschluss an die Präsentationen hat die Jury ca. 2 Minuten Zeit für weiterführende Fragen an das präsentierende Team.
  4. Nach Abschluss des Pitches aller zugelassenen Teams bewertet die Jury u.a. mit Blick auf die folgenden Kategorien:
    a) Innovationskraft (Neuartigkeit der Idee, Abgrenzung zu bisherigen Anwendungsfällen, eingesetzte Systeme und Tools,…)
    b) Technische Methodik und Umsetzung (Qualität des Codings, benutzte Algorithmen, Prototypen,…)
    c) Erwarteter Mehrwert, vermutetes Potential (Usability, Praxisrelevanz, Skalierbarkeit, Umsetzbarkeit,…)
    d) Finale Präsentation vor Publikum und Jury (Verständlichkeit der Idee, Wow-Faktor, Präsentationsmethode, Aussagekraft,…)
  5. Die konkreten Bewertungskriterien werden vom Veranstalter vor Beginn der Wettbewerbszeit kommuniziert und können auch während der Veranstaltung beim Veranstalter erfragt werden.
  6. Der Hackathon zielt auf die Entwicklung neuer Anwendungen ab. Alle Beiträge müssen eine Entwicklung in Form einer Programmierung, eines bewertbaren Codes und/oder eines Prototypen aufweisen. Zusätzlich und optional möglich sind die Verwendung von Bildern, Fotos oder Videos (kurz „Werke“), der Name der Lösung für die entwickelt wird, weiterführende URLs, Präsentationsfolien oder ähnliche Materialien, die die Teams der Jury beim Pitch zum besseren Verständnis der Lösung präsentieren. Die TeilnehmerInnen sind verpflichtet, ausschließlich Werke zu verwenden, über deren Nutzungsrechte sie verfügen. Die TeilnehmerInnen halten den Veranstalter für jegliche rechtliche Verletzungen (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber-, Markenrechte), sowie für jegliche wie immer geartete Ansprüche von dritten Personen vollkommen schad- und klaglos.
  7. Rechtswidrige Inhalte, beleidigende oder unangemessene Beiträge werden gelöscht und der Verfasser von der Teilnahme disqualifiziert. Die entsprechende Bewertung liegt im Ermessen des Veranstalters.

Preisgeld, Goodies und Versteuerung

  1. Der Veranstalter prämiert drei von der Jury ausgewählte Beiträge mit Preisgeldern. Die prämierten Gewinnerteams überlassen dem Veranstalter die erforderlichen Bankdaten für die Überweisung an eine/n StellvertreterIn des Teams. Dieses Teammitglied übernimmt dann die gleichmäßige Verteilung zwischen den Mitgliedern des jeweiligen Siegerteams.
  2. Neben den Hauptpreisen gibt es weitere Goodies der Sponsoring-Partner. Die Packages werden im Rahmen der Veranstaltung bekannt gegeben und verteilt.
  3. Alle mit dem Preisgeld verbundenen Abgaben sind von den Gewinnern selbst zu tragen und eventuell erforderliche steuerrechtliche Erklärungen selbst zu tätigen. Der Veranstalter übernimmt diesbezüglich keine Haftung.

Urheber- und Markenrecht

  1. Der Veranstalter sowie die TeilnehmerInnen und Sponsorpartner der Veranstaltung sind berechtigt, Informationen, die im Rahmen der Veranstaltung öffentlich präsentiert werden und keinem urheber-, marken- oder patentrechtlichen Schutz Dritter unterliegen, ohne finanzielle Abgeltung oder Gegenleistung im Rahmen der Veranstaltung und auch darüber hinaus nutzen zu können. Weiters ist der Veranstalter berechtigt, die vor der Jury präsentierten Lösungen im Rahmen von Film, Foto oder sonstigen Dokumentationen weiter zu verwenden. 
    Liegen vom Veranstalter oder einem Partner der Veranstaltung bereits ähnlich oder identisch entwickelte Lösungen vor oder werden diese entwickelt, machen die TeilnehmerInnen gegenüber dem Veranstalter oder einem Partner der Veranstaltung keinerlei Ansprüche geltend. Der Veranstalter kann eine Zusammenarbeit bzw. gemeinsame Weiterentwicklung von Ideen vorschlagen. 
    Die TeilnehmerInnen halten den Veranstalter diesbezüglich für jegliche rechtliche Verletzungen (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber-, Markenrechten, sowie für jegliche wie immer geartete Ansprüche von dritten Personen vollkommen schad- und klaglos.
  2. Der Veranstalter bzw. Partner der Veranstaltung haben das ausschließliche Werknutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Unterlagen, Werken (Fotos, Videos, etc.) sowie Logos, Marken und IP-Adressen. Diese dürfen ausschließlich im Rahmen der Veranstaltung verwendet werden, jede darüber hinausgehende Verwendung oder Weitergabe ist den TeilnehmerInnen untersagt oder bedarf die ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Urhebers oder Nutzungsberechtigten. 
    Die bereitgestellten Technologien dürfen von den TeilnehmerInnen ebenfalls nur im Rahmen der Veranstaltung genutzt werden.
  3. Im Rahmen der Veranstaltung werden von den TeilnehmerInnen Fotos / Videos erstellt, die der Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung über die Veranstaltung sowie der Darstellung der Aktivitäten des Veranstalters dienen.

Datenschutz

  1. Der Veranstalter erklärt die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (Datenschutz-Grundverordnung, Datenschutzgesetz) und speichert bzw. verarbeitet die bekannt gegebenen personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname, Firma / Universität / Fachhochschule, E-Mail-Adresse, Profession, Konfektionsgröße (für Willkommensgeschenk), Bankdaten (für Preisgeld) der TeilnehmerInnen auf Basis dieses Vertragsverhältnisses bzw. zur Erfüllung der Pflichten aus dem Angebot der Veranstaltung sowie des berechtigten Interesses der Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung als Rechtsgrundlage (Art 6 (1) lit. b., lit.f. DSGVO).
    Die Gewinner werden auf den Websites und Social-Media-Kanälen des Veranstalters veröffentlicht. Weiters erfolgen Berichterstattungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Diese Verarbeitungen erfolgen auf Grundlage des berechtigten Interesses (Art 6 (1) lit. f DSGVO) an der Dokumentation und Bewerbung der Veranstaltung. Die Daten der Gewinner (Name, Land, Postleitzahl) werden aus steuerrechtlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Fristen aufbewahrt.
  2. Im Falle einer bei der Anmeldung getätigten Einwilligung zur Weitergabe von personenbezogenen Daten: (Vor- und Nachname, Firma / Universität / Fachhochschule, E-Mail-Adresse zum Zweck einer möglichen Kontaktaufnahme für Recruiting-Prozesse) der jeweiligen TeilnehmerInnen durch den Veranstalter erfolgt aufgrund der Einwilligung (Art. 6 (1) lit. a. DSGVO). Die jeweiligen TeilnehmerInnen können diese jederzeit unter datenschutz@oberoesterreich.at widerrufen.
  3. Die im Rahmen der Veranstaltung von den TeilnehmerInnen erstellten Fotos / Videos dienen der Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung über die Veranstaltung auf unseren Websites, Social Media-Kanälen, Presseaussendungen, Nachberichterstattungen in den Gremien, etc. Die Verarbeitung erfolgt im Rahmen des berechtigten Interesses an der Öffentlichkeitsarbeit und Darstellung der Aktivitäten des Veranstalters (Art. 6 (1) lit. f. DSGVO). Es besteht das Recht, Widerspruch einzuheben – hierzu verweisen wir auf die Datenschutzerklärung.
  4. Der Veranstalter Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit und stellt sicher, dass die Daten rechtskonform verwendet und Unbefugten nicht zugänglich gemacht werden. Werden Auftragsverarbeiter (z.B. für IT-Dienstleistungen, Softwaresysteme) herangezogen, werden die zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Daten unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen an diese weitergeleitet. Die Daten der TeilnehmerInnen werden für die Dauer der jeweils gesetzlich festgelegten Aufbewahrungsfristen gespeichert.
  5. Weitere Infos siehe Datenschutzerklärung.

Sonstiges

  1. Für alle daraus resultierenden Streitigkeiten wird die Anwendung österreichischen Rechts sowie die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichts in Linz vereinbart.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.